Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 250 [02]

Datierung: 27. April 1381

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt der Stadt Mainz alle ihre Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] bestätigt und erneuert den Bürgermeistern, dem Rat, den Bürgern und der Stadt Mainz (zu Mentze) die Zollfreiheit an allen Stiftszöllen. Sie erhalten weiterhin für all ihr Gut in sämtlichen erzbischöflichen Gerichten und Landen Freiheit von Bede, Steuer und anderer Schatzung, soweit ihnen solche Freiheiten von früheren Bischöfen mit dem Kapitelsiegel bestätigt sind. Dazu bestätigt der Erzbischof alle anderen Freiheiten und Gnaden, die die Bürger von früheren Erzbischöfen mit dem Kapitelsiegeln versiegelt bekommen haben sowie alle anderen Freiheiten und Gewohnheiten der Stadt. Erzbischof Adolf gibt seinen Amtleuten und Untertanen entsprechende Anweisungen und gelobt, die Bestimmungen einzuhalten. Diese Bestätigung soll ihm und seinem Stift an allen Urkunden, die die Stadt mit dem Stadtsiegel versiegelt hat, unschädlich sein

- [Datum] ... und ist dirre selbe brieff geben uff den Samestage nach sante Markstag 1381.

Quellenansicht

fol. 250r
fol. 250v

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 250 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2853 (Zugriff am 29.03.2024)