Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 244

Datierung: 24. März 1381

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei dem Edelknecht Marquard von Huchelnheim.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] schuldet dem Edelknecht Marquard (Marqward) von Huchelnheim, seinem »lieben Getreuen« bzw. seinen Erben 220 Gulden. Der Erzbischof hat davon 140 Gulden dem Raben von Strichenberg wegen einer Schuld gegeben, die anderen 80 Gulden ist der Erzbischof Marquard aufgrund seiner Dienste im Krieg gegen den Herzog und für ein dabei verlorenes Pferd schuldig.

Der Erzbischof will die 220 Gulden am kommenden Frauentag Lichtweihe [2. Februar] zurückzahlen. Geschieht das nicht, hat er ihm als Bürgen seine »ieben Getreuen«, die Schöffen (richter) der erzbischöflichen Stadt Neudenau (Nydenaw) gesetzt.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug, kann Marquard die derzeitigen Schöffen von Neudenau schriftlich oder mündlich mahnen. Dann muss jeder von ihnen binnen acht Tagen einen Knecht und ein Pferd nach Möckmühl (Meckmueln), nach Neuenstadt [am Kocher] (Nuwenstad), das dem Herrn von Weinsberg (Winsperg) gehört, oder nach Neckarsulm (Solme) schicken, wohin entscheidet Marquard, die dann dort so lange in einem öffentlichen Wirtshaus Einlager halten leisten sollen, bis die Schuld bezahlt ist. Die Schöffen können wahlweise auch persönlich Einlager leisten. Ausfallenden Pferde und Knechte sind zu ersetzen.

Die Schöffen von Neudenau bekennen sich zu ihrer Verpflichtung. Sie kündigen das Stadtsiegel an.

- Datum Eltevil dominica Letare ... 1381.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Eintrag ist im Ingrossaturbuch durchgestrichen.

Quellenansicht

fol. 244r
fol. 244v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 244, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2834 (Zugriff am 28.03.2024)