Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 237v

Datierung: 7. Januar 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf  von Mainz und Kunz von Berlichingen regeln den Ausbau der erzbischöflichen Burg Jagsthausen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] hat von seinem »lieben Getreuen«, Kunz (Contze) von Berlichingen erfahren, dass die erzbischöfliche Burg Jagsthausen (Husen uff der joße), auf der Kunz (Contze) wohnt, reparaturbedürftig (buwes noit) sei. Er erlaubt ihm nun 100 Gulden an der Burg zu verbauen, soll dies aber mit Rat und Genehmigung (verhengnisse) des Miltenberger Kellers tun.

Wenn der Ausbau vollendet und vollbracht ist, wird der Erzbischof die 100 Gulden mit den 360 Pfund Heller bezahlen, wofür dem Kunz sowie Götz und Hans, Brüdern, die Burg verschrieben ist, wie dies in der Urkunde steht, die diesbezüglich versiegelt ausgestellt worden ist. Doch hat Kunz den offenen, versiegelten Brief des Miltenberger Kellers vorzuweisen, der besagt, wie der Bau geschehen soll und dass er mit Erlaubnis des Kellers erfolgt ist.

- Datum in crastino Epiphanie domini ... 1380.

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fol. 237v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 237v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2809 (Zugriff am 29.03.2024)