Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 229 [02]

Datierung: 17. November 1380

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz setzte den Juden Bern in vier Turnosen auf den Zöllen Ehrenfels, Lahnstein und Gernsheim, um so seine Schulden (1.300 Gulden) zurückzuzahlen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] gelobt, das Geld von den vier Turnosen auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels), von den beiden Turnosen zu Lahnstein (Lanstein) und von den beiden Turnosen zu Gernsheim (G(er)nsheim), die ihm ledig geworden sind, oder von denjenigen, die noch ledig werden, in voller Höhe dem Juden Bern, Bürger zu Frankfurt, zu überlassen. Mit den dort eingehenden Geldern soll eine verbriefte Schuld über 1.300 Gulden abgezahlt werden.

Der Erzbischof setzt zu Sachwalden: seine Zollschreiber und »lieben Getreuen« Nicolaus zu Lahnstein, Heinrich von Ehrenfels und Johannes von Idstein (Edichstein) zu Gernsheim, ferner die Frankfurter Bürger Bernhard Nybur [Nigeburg zum Sandhof] und Brune zu Brunenfels, seine »lieben Besonderen«.

Wenn Bern das Geld am 1. Januar 1381 (uff den jars tag den man nennet Circumcisio Domini) nicht erhält, sollen die Sachwalden, ungemahnt und sobald sie davon erfahren, je einen Knecht und ein Pferd in Berns Haus oder andernorts so lange zum Einlager (in leistunge) entsenden, bis das Geld bezahlt ist.

Der Erzbischof verspricht seinen Sachwalden, sie ohne Eidesleistung aus der Verpflichtung zu befreien und dabei schadlos zu halten. Die drei Zollschreiber werden angehalten, die Gefälle der ledigen Turnosen so lange entsprechend wie ausgemacht zu verwenden, bis sie und ihre Mitsachwalden [ihrer Verpflichtung] enthoben sind. Daran dürfen sie von niemandem gehindert werden.

Die Sachwalden bekennen sich eidlich zu ihrer Verpflichtung und kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltevil Sabbato ante diem sancte Elizabet ... 1380.

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fol. 229r
fol. 229v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 229 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2792 (Zugriff am 20.04.2024)