Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 225v [01]

Datierung: 11. November 1380

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz ist damit einverstanden, dass die Ritter Konrad und Kunz von Rosenberg, Pfandinhaber der Burg Schadeck, das dem Engelhard von Rosenberg verpfändete Drittel der Burg an sich lösen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] beurkundet, dass Konrad (Conrad) von Rosenberg, Ritter, Kunz (Concz) von Rosenberg sowie Engelhard von Rosenberg, die erzbischöfliche Burg (hus) Schadeck (Schadecke) je zu einem Drittel zu Pfande hatten.

Nun haben Konrad und Kunz mit seiner Einwilligung das Drittel des Engelhard an sich gelöst. Der Erzbischof wird zu gegebener Zeit auch diesen Teil von ihnen beiden lösen, was die beiden ihm dann ohne Weiteres zu ermöglichen haben. Die beiden sind dem Erzbischof, seinen Nachkommen und dem Stift mit Burg Schadeck verbunden, gemäß der versiegelten Briefe, die sie darüber haben.

- Datum Eltvil in die sancti Martini ... 1380.

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fol. 225v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 225v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2784 (Zugriff am 19.04.2024)