Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 225

Datierung: 1. November 1380

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verleiht dem Mainzer Domherrn Johann von Eberstein das Kämmereramt in der Stadt Mainz.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] verleiht seinem »lieben Neffen« Johann von Eberstein, Mainzer Domherrn, für geleistete und künftig erwartete Dienste, das Kämmereramt in der Stadt Mainz mit allen Rechten und Einkünften. Das Amt ist dem Erzbischof durch den Tod des Domherrn Rorich von Sterrenberg ledig geworden.

Der Erzbischof gebietet seinen »lieben Getreuen«, den Schultheißen, Richtern, Schreibern, Fürsprechern und Bütteln (boteln) seines weltlichen Gerichts zu Mainz, und allen, die dazu gehören, Johann als Kämmerer anerkennen, vor ihm Urteil sprechen zu lassen und ihm gehorsam zu sein, wie dies beim verstorbenen Rorich und dessen Amtsvorgängern üblich war.

- Datum Eltevil ipso die Omnium Sanctorum ... 1380.

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fol. 225r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 225, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2783 (Zugriff am 23.04.2024)