Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 224 [02]

Datierung: 26. Oktober 1380

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27 (mit Hinweis auf: OP. Reichsarchiv München, Mainzer Nachträge fasc. 44. Siegel des Erzbischofs abgefallen. (Kopie: e.l. 237). - Abschrift des 15. Jh. Würzburg, Mainzer Bücher N. 33 fol. 130. - Neuere Abschrift Würzburg, Mainzer Bücher N. 33 fol.212 und N. 39 f. 57 (lose beiliegend).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden beim Mainzer Domkapitel.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] beurkundet, dass er dem Dekan, Kapitel und der Präsenz des Domes zu Mainz von den 112 Mark, Echisser Pfennige, die ihm die Juden und die Judenschaft (juden und judesheyt) in seiner Stadt Mainz (Mencze) jährlich an Martini [11. November] bezahlen müssen, 100 Mark verschrieben hat.

Mit Erlaubnis des Kapitels hat er aber diese 100 Mark Bürgermeister, Rat und Stadt Mainz für eine in der Urkunde genannte Summe versetzt. Damit nun das Kapitel keinen Verlust erleide, gelobt er mit Einwilligung des Dekans und Kapitels, dem Kapitel jährlich zu Martini andere 100 Mark, Echiser Pfennige, in Mainz zu bezahlen und setzt ihnen zu Unterpfand alle erzbischöflichen Gülten an Wein, Früchten, Pfenniggülten, Zinsen und Gefällen, die im Schloss (sloße) Lahnstein (Lanstein) und der dortigen Gemarkung anfallen, ausgenommen den dortigen Zoll.

Der Lahnsteiner Zollschreiber Nicolaus und Schultheiß und Schöffen in der Stadt Lahnstein erhalten Anweisung, dem Kapitel die 100 Gulden aus den genannten Einkünften zukommen zu lassen, wenn der Erzbischof sie nicht rechtzeitig gegeben hat. Der Zollschreiber bzw. sein möglicher Nachfolger haben sich dem Kapitel gegenüber entsprechend urkundlich zu verpflichten.

Domdekan Wilhelm Flache und das Domkapitel stimmen der Abmachung zu. Sie kündigen das Kapitelsiegel an.

Datum Eltevil feria sexta post Sevverij ...1380.

Quellenansicht

fol. 224r
fol. 224v
fol. 225r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 224 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2782 (Zugriff am 29.03.2024)