Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 214v [01]

Datierung: 9. Juni 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verleiht im Zuge der Überlassung des Schlosses Rockenhausen Raugraf Philipp [II.] eine Zahlung am Zoll Ehrenfels.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] hat sich mit seinem »ieben Neffen«, Raugraf Philips, Herr zur Neuen- und Altenbaumburg (zu der nuwen und zu der alten Beymburg) bezüglich des Schlosses Rockenhausen (Rockenhuse(n)) gütlich geeinigt und gesühnt. So ist es in den darüber ausgetauschten Urkunden niedergelegt.

Mit Willen und Wissen des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des Mainzer Domkapitels verschreibt der Erzbischof dem Raugrafen kraft dieser Urkunde 200 Gulden Geld jährliche Gülte aus dem Zoll zu Ehrenfels (Erenfels). Der dortige Zollschreiber soll der Raugräfin Agnes (Angnese), Mutter des Philips, jeweils 100 Gulden in den vier Weihnachtstagen, die anderen 100 Gulden am Tag Johannis Baptiste [24. Juni] auszahlen, allerdings nur, so lange sie lebt. Nach ihrem Tod werden die Zahlungen eingestellt. Diese Urkunde, die dann ungültig wird, muss dann zurückgegeben werden.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Der Dompropst bestätigt sein Einverständnis und kündigt ebenfalls sein Siegel an.

- Datum Sabbato post Bonifatij ... 1380.

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fol. 214v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 214v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2762 (Zugriff am 17.04.2024)