Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 213v

Datierung: 9. Juni 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit Raugräfin Agnes bezüglich ihres Streites und des Schlosses Rockenhausen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] ist mit seiner lieben nyffteln Raugräfin Agnes (Angnese) wegen des Schlosses Rockenhausen übereingekommen, ebenso bezüglicher aller Feindschaft und sämtlicher entstandenen Forderungen und Ansprüchen. Alle Streitpunkte sind hiermit gesühnt.

Der Erzbischof gibt ihr mit Willen und Wissen des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des Mainzer Domkapitels kraft dieser Urkunde auf ihre Lebenszeit das halbe Schloss Rockenhausen, Burg und Stadt, samt Zubehör in der Stadt und Gemarkung. Raugrafen und Erzstift werden die Herrschaft ungeteilt und gemeinsam besitzen.

Amtleute, Schultheißen, Bürgermeister und Bürger, dazu Pförtner, Turmknechte und Wächter schwören jedem der beiden Parteien.

Die Weinberge und Güter, die bisher durch die Raugrafen alleine bebaut worden sind, werden gemeinsam besessen.

Agnes darf ihre Burghälfte nicht veräußern. Überlässt sie ihrem Sohn und Erben, Raugraf Philipp, ihre Hälfte oder ein Viertel, gelangt er erst dann in deren Besitz, wenn der Burgfrieden beschworen wurde.

Die Bürger und Holden (armen lute) von Rockenhausen dürfen nicht höher als gewohnt belastet und müssen bei ihren Freiheiten belassen werden.

Beide Parteien können einen Amtmann in Rockenhausen einsetzen, der vor Amtsantritt den Burgfrieden schriftlich beschwören muss.

Burgmannen werden gemeinsam bestallt und mit Burglehen ausgestattet.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dompropst und Domkapitel bestätigen das Vorstehende und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

Datum Sabbato post diem sancti Bonifacii ... 1380

Quellenansicht

fol. 213v
fol. 214r

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 213v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2761 (Zugriff am 28.03.2024)