Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 208 [04]

Datierung: 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz überlässt der Stadt Bingen dafür, dass sie eine Gülte in Höhe von 200 Gulden für ihn bezahlen, Gelder aus dem Zoll Ehrenfels.

Vollregest:

Littera data civitati Pingwen uber 200 f. daruff sie uff 2 tornus zu Erenfels verwiesen.[a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass seine »lieben Getreuen«, Schultheißen, Bürgermeister und Schöffen seiner Stadt Bingen, für ihn und sein Stift 200 Gulden jährlicher Gülte auf sich verkauft haben. Diese ist mit 2.000 Gulden ablösbar. Darüber sind Urkunden ausgestellt worden.

Mit Einwilligung des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des gesamten Stiftskapitels überlässt der ihnen, damit sie die 200 Gulden ohne weitere Kosten abtragen können, kraft dieser Urkunde vom kommenden Martinstag [11. November] an Gelder aus zwei Turnosen auf dem Zoll zu Ehrenfels (Erenfels).
In den ersten beiden Jahren erhalten sie davon nur die 200 Gulden, die sie als Gülte zu bezahlen haben, was darüber hinaus von den beiden Turnosen eingeht, fällt an den Erzbischof. Ab dem dritten Jahr fallen ihnen dann sämtliche Einnahmen aus den Turnosen zu. Diese Gelder sollen sie sammeln, bis die 2.000 Gulden zusammen sind. Sobald sie über die 200 Gulden Jahresgülte hinaus 1.000 Gulden gesammelt haben, sollen sie 100 Gulden von der Jahresgülte ablösen und zurückkaufen. Dann sollen sie das Geld, dass über die nunmehr 100 Gulden betragende Gülte hinausgeht, wieder sammeln, bis weitere 1.000 Gulden zusammenkommen. Mit diesem Geld können sie die restlichen 100 Gulden Jahresgülte auslösen. Danach fallen die beiden Turnosen wieder an Mainz zurück.

Geht in den ersten beiden Jahren an den Turnosen nicht genug Geld ein, um die fällige Gülte zu bezahlen, soll der Erzbischof die Gülte bezahlen und sie sich etwaige Kosten (schaden), es wäre für Geiselschaft oder anderes, aus den beiden Turnosen ersetzen lassen.

Der erzbischöfliche Zollschreiber Heinrich zu Ehrenfels (Erenfels), des Erzbischofs »lieber Getreuer«, soll schwören, ihnen mit den beiden Turnosen gewärtig zu sein. Ein möglicher Amtsnachfolger muss vorstehenden Vertrag vor Amtsantritt bestätigen.
Der Erzbischof kündigt sein, der Dompropst Endres das Siegel [des Domkapitels] an.

- Datum 1380.

Fußnotenapparat:

[a] Der Zusatz ab uber ist von anderer Hand geschrieben.

Quellenansicht

fol. 208r
fol. 208v
fol. 209r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 208 [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2752 (Zugriff am 19.04.2024)