Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 203

Datierung: [1380]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (1.300 Gulden) bei Hertwig Creißz von Bürgstadt, dem erzbischöflichen Zentgrafen zu Miltenberg.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof zu Speyer] bekennt, dass er dem Edelknecht Hertwig Creiß (Kreiz) von Bürgstadt (Burgestad), erzbischöflichen Zentgrafen (centgrafen) zu Miltenberg, seinem »lieben Getreuen« 1.300 [a] Gulden schuldet, von denen er 700 Gulden dem Erzbischof bar geliehen und für 150 Gulden 7 ½ Fuder Wein gegeben hat. Schließlich erhält er 150 Gulden für Hengste (hengeste) und Pferde (pherde), die er im erzbischöflichen Dienst verloren hat. Die 1.300 [a] Gulden soll ihm der Erzbischof kommenden Frauentag Lichtmesse [2. Februar] [b] zu Miltenberg oder drei Meilen im Umkreis bezahlen.

Gerät Mainz in Zahlungsverzug, können die Gläubiger die Bürgen mahnen, die dann binnen 14 Tagen je einen Knecht und ein Pferd nach Miltenberg oder in irgendeine andere Stadt oder ein Schloss zum Einlager in ein Wirtshaus so lange schicken müssen, bis die Schuld bezahlt ist. Verleisten sie einen Knecht oder ein Pferd oder sterben diese während des Einlagers, so hat der Bürge, den es betrifft, auf Mahnung binnen 8 Tagen gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss Mainz auf Mahnung binnen Monatsfrist einen gleichwertigen Ersatzbürgen stellen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Bürgen so lange Einlager halten.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie ohne Eidesleistung der Bürgschaft zu entheben und dabei schadlos zu halten.

Die Bürgen sind: Eberhard (Ebirhard) Rüdt (Rude), Ritter; Niclaes, Keller zu Miltenberg, Eberhard von Fechenbach (Vechenbach), Viztum zu Aschaffenburg [c], Wiprecht, Vogt zu Buchen [3], Marquard von Dürn (Durn), Eberhard (Ebirhard) Rüdt (Rude), Vogt zu Scheuerberg (Schurberg), Egen Seman, Amtmann zu Tauberbischofsheim (Bischoffesheim), Eberhard (Ebirhard) von Grumbach, Amtmann zu Külsheim, Concze Phil [...].

Ohne Datum [d]

Mitbesiegelt durch die Bürgen.

Fußnotenapparat:

[a] Darunter gestrichen: »1.000«.
[b] Darunter gestrichen: S. Petritag ad Kathedram.
[c] Am Abschnittsende steht: Wipr(echt) uns(er)n v[...] zu Buch[en]. Die so gekennzeichneten Bürgen sind nachgetragen, vielleicht - so vermutet dies der Darmstädter Regestenbearbeiter - weil die Summe erhöht worden ist. 
[d] Die Einreihung in das Jahr 1380 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift im Ingrossaturbuch.

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fol. 203r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 203, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2732 (Zugriff am 29.03.2024)