Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 237 [02]

Datierung: 4. Januar 1381

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt eine Verschreibung seines Vorgängers Erzbischof Balduin von Trier, Vormund des Erzstiftes Mainz, zugunsten des Ritters Dietrich von Berlichingen.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [von Mainz] beurkundet, dass der verstorbene Erzbischof Balduin (Baldwin) von Trier (Tryere), Vormund des Erzstiftes Mainz, dem Ritter Dietrich (Dyterich) von Berlichingen und seinen Erben vorzeiten 20 Pfund auf den Gülten und Zinsen zu Hausen (Husen) und 16 Pfund auf der Steuer zu Amorbach (Amerbach) für 360 Pfund Heller verschrieben hat, wie dies die Urkunde besagt, die zu latine hernach geschr(ieben] stet.

Nachdem nun der mittlerweile verstorbene Hans von Hausen als Erbe des Dietrich diese Gülte für 360 Pfund Heller an die Brüder Gotze und Hans (Hansen) von Berlichingen und ihren Vetter Contze von Berlichingen verschrieben hatte, gibt der Erzbischof nun seine Einwilligung dazu, und überweist ihnen - als seinen Amtleuten - dazu seine Hälfte des Schlosses (sloßes) zu Jagsthausen (Husen). Die Lösung des halben Schlosses, des Amtes und der Gülte durch den Erzbischof ist jederzeit mit Zahlung von 360 Pfund Heller möglich, muss aber einen Monat vorher angezeigt werden. Nach erfolgter Zahlung muss das Pfandgut wieder vollständig freigegeben werden.

Die Berlichingen müssen dem Erzbischof und seinen Amtleuten mit dem Schloss gewarten und gehorsam sein.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Bischoffesheim feria sexta post Circumcisionem Domini ... 1381.

Quellenansicht

fol. 237r
fol. 237v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 237 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2629 (Zugriff am 23.04.2024)