Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 158v [01]
Datierung: 20. Oktober 1379
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27 (mit Verweis auf. Reimer 4 Nr. 161.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Elekt Adolf von Mainz verleiht dem Juden Sauwel aus Gelnhausen und dessen Familie ein Gerichtsprivileg.
Vollregest:
Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] verleiht dem Juden Sauwel (Saugwel), Bürger zu Gelnhausen (Geilnhus(en)), nebst Ehefrau (wip), Kindern, Mägden und Knechten, die sin brot eßende sin auf zwei Jahre die Gnade, dass niemand sie vor dem geistlichen Gericht des heiligen Stuhls zu Mainz (Mentze) belangen kann. Wer ihn zusprechen will, soll dies vor dem Erzbischof selbst tun oder vor dem Richter, den er dann bestellt. Er befiehlt dem Pfarrer von Gelnhausen, keine Lade- oder Bannbriefe auch keine Prozesse gegen den Juden vom erzbischöflichen geistlichen Gericht anzunehmen oder zu verkündigen, sondern die Kläger an den Erzbischof bzw. den dazu bestellten Richter zu verweisen.
- Datum Eltevil feria quinta post Galli … 1379.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Sauwel von Gelnhausen [Jude] (Empfänger)
Ortsindex
- Gelnhausen : Stadt (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 158v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2568 (Zugriff am 25.04.2024)