Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 170

Datierung: 19. November 1379

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Albrecht Hoffard gibt Erzbischof Adolf von Mainz seinen Revers zur Urkunde vom gleichen Tag.

Vollregest:

Albrecht [Hoffard, Mainzer Domherr], gibt seinen Revers zur Urkunde vom gleichen Tag und gelobt deren Artikel einzuhalten und nichts dagegen zu unternehmen. Er anerkennt gegenüber seinem Herrn und dem Stift Mainz (Mencze), dass er [Adolf ] als rechten Erzbischof zu Mainz anerkennt und ihm uneingeschränkt gehorsam ist und sich durch nichts davon abbringen lassen wird. Er verspricht, keinen in das Kapitel aufzunehmen, der nicht zuvor schriftlich dem Abkommen zugestimmt hat. Er wird keine Dispense von den geschlossenen Vereinbarungen zulassen und Niemanden aus dem Adel oder dem Klerus unterstützen, der dem Erzbischof Schaden bringen könnte.

- Datum Eltevil in vigilia sancti Martini …1379.

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fol. 170r
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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 170, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2559 (Zugriff am 25.04.2024)