Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

800 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 438.

StA Wü, MIB 9 fol. 167v [01]

Datierung: 6. November 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt dem Mainzer Domherrn Emich von Waldeck für geleistete und künftig erwartete Dienste 80 Gulden Geld auf dem Zoll zu Ehrenfels.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] verschreibt kraft dieser Urkunde seinem »lieben Besonderen«, dem Mainzer (Mencze) Domherrn Emich von Waldeck (Waldecke) für geleiste und künftig erwartete getreue Dienste 80 Gulden Geld, jährlich zu Martini [11. November] auf dem Zoll zu Ehrenfels (Erenfels), und ein Fuder Weingeld zu Lorch (Lorche). Der Landschreiber zu Bingen soll ihm das Fuder jährlich von der erzbischöflichen Weingülte in Lorch auszahlen. Der Zollschreiber Heinrich zu Ehrenfels wird angewiesen, die 80 Gulden jährlich ebenfalls am Martinstag auszuzahlen. Verschafft Adolf dem Emich ein Benefizium und nimmt Emich es an, so braucht der Erzbischof die 80 Gulden nicht mehr zu geben, muss die Zahlung aber wieder aufnehmen, wenn Emich das Benefizium abgenommen wird. Muss Emich wegen des Benefiziums Krieg führen, so übernimmt der Erzbischof die Kosten der Kriegführung.

- Datum Eltevil Dominica post Omnium Sanctorum ... 1379.

Quellenansicht

fol. 167v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 167v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2555 (Zugriff am 29.03.2024)