Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

800 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 773.

StA Wü, MIB 9 fol. 297v [01]

Datierung: 28. März 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Vigener, Karl IV. und der Mainzer Bistumsstreit 406).- Druck: Beyer, UB Erfurt Bd. II, S. 522, Nr. 728.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Dietrich von Ilfeld, Domkantor zu Mainz und Propst am dortigen Mauritiusstift, schreibt an den Ritter Heinrich von Hardenberg und an Siegfried von Bültzingsleben den Älteren.

Vollregest:

Dietrich von Ilfeld (Thieterich Ilvelt), Domkantor zu Mainz (senger zum thum zu Mencze) und Propst am dortigen Mauritiusstift, schreibt an den Ritter Herrn (ern) Heinrich von Hardenberg (Hartin-) und an Siegfried (Siforde) von Bültzingsleben (Bolczegisleven) den Älteren, seine Freunde (sin lieben besundern frunden): Er hat zu Arnstadt (-stete) vernommen, daß der Mainzer Domdekan und ihm folgend einige andere über ihn zu Erfurt übel redeten, daß er nämlich zu Avignon (Avion) in seines Herrn von Speyer (Spire) und des Erzstifts Sachen nicht recht verfahren sei (nicht recht solle gefarn odir geworbin habe). Wer solches redet, tut ihm Unrecht. Er ist vor Gott und der Welt unschuldig, da er weder in Avignon noch sonst wo etwas wider seine Ehre getan hat. Wenn der Dekan oder andere solche bösen, ehrenrührigen Reden auch in seiner Gegenwart bekennen wollen, so sollen Heinrich und Siegfried sie auffordern, den Erfurter Rat zur Festsetzung einer Tagfehet zu veranlassen (daz ir in undirwisen wollet, daz er mir des dage bescheide vor den rad odir vor die redde zuo Erfurd, die sollen myn darumb zu rechte wol mechtig sin). Er will dann, wenn der Rat ihm und den Seinen zu einer Tagfehet beider Parteien im Erfurter Rathaus Geleit gibt, sich verantworten gegenüber dem genannten Dechanten, klären, ob dieser oder ein anderer die böse Rede über ihn (Dietrich von Ilfeld) verbreitet habe, und man wird erfahren, daß jene Behauptungen unwahr sind, denn er hat zu Avignon treu und ehrlich an seinem Herrn von Speyer und in des Erzstifts Sachen gehandelt. Er bittet um freundliche Antwort der beiden durch denselben Boten.
- Geben zu Arnstete uff die mitwochin vor mitvasten [a].

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Das Jahr ergibt sich nach Beyer aus dem inhaltlichen Zusammenhang.

Quellenansicht

fol. 297v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 297v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2482 (Zugriff am 29.03.2024)