Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 298v [02]

Datierung: 1. April 1375 oder kurz danach [d]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25.- Druck: Beyer, UB Erfurt Bd. II, S. 541, Nr. 740.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Domdekan Heinrich Beyer unterrichtet Kraft von Hohenlohe über den Abschluss des Bündnisses gegen die Markgrafen von Meißen.

Vollregest:

Littera per dominum decanum missa domino C. de Hoinloch.

[Der Mainzer Domdekan Heinrich Beyer von Boppard] an Kraft (Craft) von Hohenlohe (Hoinloch): Adolf, erwählter Erzbischof zu Mainz (Mencze), Bischof zu Speyer (Spir), unser herre, hat den Mainzer Domscholaster und ihn [Heinrich] nach Thüringen (Doringen) zu den Herren und Städten gesandt. Sie sind mit diesen Herren und den Städten Erfurt (Erfurd), Mühlhausen (Molhusen) und Nordhausen (Northusen) [a] dahin übereingekommen, daß kein Vertrag geschlossen werden soll, in den diese Herren und Städte nicht aufgenommen wären; beim Abschluß des Bündnisses war Hans von Schwarzburg (Swarczburg) zugegen. Das möge Kraft beachten, falls der Kaiser etwas von dem Bündnis spricht, und deshalb teile er [Heinrich] ihm [Kraft] dies mit.[b] Ihm (Heinrich) geht es in allen seinen Sachen gut. Kraft soll keinen Frieden mit dem Markgrafen aufnehmen, es sei denn unter dem Vorbehalt der Zustimmung Adolfs und der Herren und Städte in Thüringen (abe iz unsern herren, die [c] herren zu Doringen und den steten vorgenannt bequemlich sy und gut dunke). [d]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Beyer, Bd. II, S. 541 hat irrtümlich Molhussen und Northussen.
[b] Graf Johann von Schwarzburg-Leutenberg war Mitglied der zehnjährigen Einung vom 15. Februar 1371 der Städte Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen mit den Grafen von Gleichen, Schwarzburg, Stolberg und Hohenstein zum Schutz des Landfriedens (Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Bd. II, 2, S. 1, Nr. 2809; Druck: Beyer, Urkundenbuch der Stadt Erfurt, Bd. II, S. 476, Nr. 656). Johann von Schwarzburg-Leutenberg war 1375 jedoch bereits auf die Seite der Markgrafen von Meißen gewechselt und unterstützte im Mainzer Bistumsstreit die Position Kaiser Karls IV. gegen den Elekten Adolf. Daß Johann dennoch beim Abschluß des gegen die Markgrafen gerichteten Bündnisses vom 1. April 1375 zugegen war, ist unterschiedlich akzentuiert worden. Ahrens, Die Wettiner und Karl IV., S. 71 betont stärker aus der Sicht der Wettiner und Kaiser Karls IV., daß Graf Johann für die Markgrafen und den Kaiser das Geschehen in Erfurt beobachten und darüber nach Prag Bericht erstatten sollte. Vigener, Karl IV., S. 67 argumentiert demgegenüber vor allem aus der Sicht der Partei des Mainzer Elekten Adolf sowie des Domkapitels. Vigener hebt gegen Ahrens hervor, daß eine etwaige Abweisung des Grafen Johann - eines Mitgliedes der Einung von 1371 - bei der Beratung des neuen Bündnisses 1375, das aus taktischen Gründen auf die ältere Einung aufbaute, "ein Unding" gewesen wäre, eine Situation, die es kaum mehr gestattet hätte, den sorgsam konstruierten Anschein einer gegenüber dem Kaiser gewahrten Loyalität aufrechtzuerhalten. Vielmehr sei es das Ziel des Elekten Adolf und des Domdekans Beyer zu Boppard gewesen, den auf der Seite Kaiser Karls IV. stehenden Grafen Johann wenigstens durch dessen Anwesenheit miteinzubeziehen, um auf formaler Ebene argumentieren zu können, daß der neue Bund von 1375 nicht gegen den Kaiser gerichtet sei, da auch dessen Partei in der Person des Grafen Johann zugegen gewesen sei. In diese Richtung ist hier offensichtlich der Hinweis des Domdekans Heinrich an den Mainzer Bevollmächtigten Kraft von Hohenlohe zu verstehen. Die Argumente von Ahrens und Vigener ergänzen sich komplementär.
[c] Bei Beyer ebd. irrtümlich den.
[d] Die Datierung ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Quellenansicht

fol. 298v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 298v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1942 (Zugriff am 19.04.2024)