Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 303 [02]

Datierung: 1. April 1375

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Beyer, UB Erfurt Bd. II, S. 529, Nr. 733 (knappes Kurzregest). - Mülverstedt, Regesta Stolbergica S. 202. - Joannis, Moguntiacarum rerum Bd. I, S. 690, Nr. 6).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz, Domdekan Heinrich Beyer und das Mainzer Domkapitel treten in ein Bündnis gegen die Markgrafen von Meißen ein.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof zu Mainz (Mencze), Bischof zu Speyer (Spire), Heinrich Beyer [zu Boppard], Domdekan, und das Mainzer Domkapitel verbinden sich mit den Grafen Heinrich und Ernst zu Gleichen (Glichen), Graf Heinrich von Stolberg (Stalberg) und Graf Heinrich von Hohenstein (Hoinstein), Herrn zu Klettenberg (Clettinberg), und mit den Städten Erfurt (Erfurd), Mühlhausen (Mulhusen) und Nordhausen (Northusen) gegen die Markgrafen von Meißen (Missen) und alle ihre Helfer, da die Markgrafen, ihre Eltern und Vorfahren dem Adolf, dem Kapitel und dem Mainzer Erzstift großen und mannigfachen Schaden getan haben an Land, Leuten, Städten und Schlössern, namentlich der Stadt Erfurt.

Das Mainzer Erzstift und das Domkapitel zu Mainz unterstützen die genannten Herren und Städte gegen die Markgrafen von Meißen (Misszen) und ihre Helfer von dem Zeitpunkt an, ab dem des mit den Markgrafen zum Kriege (kryge) kommt. Adolf stellt je 100 Mann mit Gleven guter weppener zu Erfurt (Erfurd), Mühlhausen (Mulhusen) und auf dem Eichsfeld (Eychzvelde), doch kann er die Zahl der hundert mit Gleven auf dem Eichsfeld mehren oder mindern. Die genannten Herren und Städte haben 600 mit Gleven guter weppener zu stellen, beide Teile auf ihre Kosten. Kommt es zu einem Kriege (stride), daz Gott wollt(e), so werden Gefangene, Beute und eroberte Burgen (slozzen) geteilt entsprechend der Mannzahl der Gewappneten, die am jeweiligen Kriegszug teilgenommen haben.

Wenn Fürsten gefangen werden, so sollen alle am Bündnis Beteiligten den Nutzen unter sich gleichmäßig aufteilen. Eroberte Burgen, die dem Erzstift zu eigen sind, sollen diesem zufallen, sind solche gegen Geld versetzt, so soll die Pfandsumme nach Anzahl der bei der Eroberung beteiligten Gewappneten geteilt werden. Was sonst jeder für sich gewinnt, soll ihm nach Kriegsrecht bleiben.

Ohne die anderen Vertragsparteien soll keiner der beteiligten Bündnispartner mit jemandem, der am Krieg teilnimmt oder in den Krieg eintritt, Sühne oder Frieden vereinbaren, bis alle Bündnispartner sich einträchtig entschließen, mit den Widersachern zu sühnen.[a] Adolf nimmt für sich von diesem Bündnis aus: den Kaiser, das Reich, König Wenzeslaus von Böhmen (Beheim), die Erzbischöfe zu Trier (Tryre) und Köln (Coln), den Herzog Otto (Otten) von Braunschweig (Brunswig), den Herzog Stephan von Bayern und den Grafen Eberhard (Eberharte) von Württemberg (Wirtin-).

- Adolf und das Kapitel siegeln.

- Der hir ubir gegeben ist 1375 an dem suntage als man singet zu mitfasten Letare.

Fußnotenapparat:

[a] In der Gegenurkunde der beteiligten Grafen, Herren und Städte vom gleichen Tage folgt an dieser Stelle ein längerer Passus von Ouch sal desser vorgeschriben holffe [...] bis [...] tegerlichin genczlichin vorbliben ane alle geverde; mit folgendem Inhalt: Das abgeschlossene Bündnis soll für die bisher untereinander eingegangenen Einungen und Bündnisse unschädlich sein, desgleichen auch für den Landfrieden, den sie mit Wenzeslaus, König zu Böhmen, abgeschlossen haben, und alle Einungen und Landfrieden sollen in Kraft bleiben. Dieser Passus fehlt in der hier erfassten Überlieferung der Urkunde des Elekten Adolf.

Quellenansicht

fol. 303r
fol. 303v
fol. 304r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 303 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1922 (Zugriff am 04.12.2024)