Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 027

Datierung: 27. Juni 1377

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz verleiht dem Ritter Hartmut Beyer von Boppard das Burggrafenamt zu Starkenburg auf Lebenszeit.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz, Bischof von Speyer] verleiht dem Ritter Hartmut (Hartmud) Beyer von Boppard (Bopartin), Burggraf zu Starkenburg (Starkinberg), wegen getreuer Dienste (getruwe und flizge dinst) auf Lebenszeit das Burggrafenamt zu Starkenburg.

Er soll dieses sowie die Schlösser (sloze) Heppenheim (Heppinheym) und - wenn Adolf es von Kleinheinrich (Cleynheynrich) von Erligheim (Erlekeym) ausgelöst hat - auch Bensheim (Bensheym) auf Lebzeiten haben, mit allen Gülten und Gefällen. Solange Bensheim noch nicht ausgelöst ist, kann er die Korn- und Hafergülte sowie alle jährlichen Gefälle aus Wattenheim (Wattinheym) erheben, ausgenommen bleibt das "Fischwasser" daselbst. Hartmut soll dies alles innehaben in der Weise, wie er es bisher innegehabt hat. Adolf macht auch den Bruder Hartmuts, den Mainzer Domdechanten Heinrich (Heynrich) Beyer von Boppard (Bopartin), unsern lieben getruwen und heymlichen Rade, zu einem Amtmann in Starkenburg zu denselben Bedingungen; er soll auch nach Hartmuts Tode Amtmann bleiben und nach dem Tode Hartmuts alle zuvor genannten Burgen, Rechte und Gefälle in gleicher Weise wie Hartmut auf Lebzeiten innehaben.

- Datum Eltiuil sabbato post diem nativitatis sancti Johannis baptiste 1377.

Quellenkommentar:

Vgl. Regest zum 0. Juni 1377 (Verpfändung der Stadt Bensheim an Kleinheinrich von Erligheim, mit Ausnahme des Lehens des Hartmut Beyer von Boppard).

Quellenansicht

fol. 27r
fol. 27v

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 027, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1886 (Zugriff am 19.04.2024)