Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 306v

Datierung: 1. Mai 1375

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Demandt, Quellen Rechtsgeschichte Wetzlar S. 444, Nr. 283).

Inhalt

Vollregest:

Heinrich Beyer [von Boppard], Domdekan zu Mainz (Mencze) verleiht seinen lieben Kaplänen (und pfaffin) den Priestern Konrad (Conrad) Haarhusen (Harhusen) und Albert von Ritte, die der Sache und den Rechten Adolfs, erwählten Erzbischofs zu Mainz, Bischofs zu Speyer, und des [Dom-] Dekans treu sind, kraft besonderer Bevollmächtigung durch Adolf die vikarie und pharre zu Fritzlar, damit die Pfarrkinder (parlute) nicht um den Gottesdienst kommen. Das Volk soll ihnen gehorsam sein als iz biz her den wochenern der egenant pharre ist gewest. Er [Heinrich] sowie Amtmann, Schultheiß und Rat zu Fritzlar haben ihnen zur Seite zu stehen und als Entgelt für den Pfarrdienst jedem der beiden jährlich 30 Gulden zu geben. Wenn die Appelation Adolfs und des Domdekans entschieden ist, sollen die beiden Priester in die Richtung mit aufgenommen werden. Heinrich will ihnen jegliche Förderung zuteil werden lassen.

- Datum etc. ipso die beatorum Philippi et Jacobi apostolorum. [a]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Das Jahr ergibt sich aus dem Zusammenhang.

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fol. 306v

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 306v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1867 (Zugriff am 09.11.2024)