Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 306v
Datierung: 1. Mai 1375
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Demandt, Quellen Rechtsgeschichte Wetzlar S. 444, Nr. 283).
Inhalt
Vollregest:
Heinrich Beyer [von Boppard], Domdekan zu Mainz (Mencze) verleiht seinen lieben Kaplänen (und pfaffin) den Priestern Konrad (Conrad) Haarhusen (Harhusen) und Albert von Ritte, die der Sache und den Rechten Adolfs, erwählten Erzbischofs zu Mainz, Bischofs zu Speyer, und des [Dom-] Dekans treu sind, kraft besonderer Bevollmächtigung durch Adolf die vikarie und pharre zu Fritzlar, damit die Pfarrkinder (parlute) nicht um den Gottesdienst kommen. Das Volk soll ihnen gehorsam sein als iz biz her den wochenern der egenant pharre ist gewest. Er [Heinrich] sowie Amtmann, Schultheiß und Rat zu Fritzlar haben ihnen zur Seite zu stehen und als Entgelt für den Pfarrdienst jedem der beiden jährlich 30 Gulden zu geben. Wenn die Appelation Adolfs und des Domdekans entschieden ist, sollen die beiden Priester in die Richtung mit aufgenommen werden. Heinrich will ihnen jegliche Förderung zuteil werden lassen.
- Datum etc. ipso die beatorum Philippi et Jacobi apostolorum. [a]
Quellenkommentar:
Fußnotenapparat:
[a] Das Jahr ergibt sich aus dem Zusammenhang.
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Metadaten
Personenindex
- Beyer von Boppard: Heinrich [Dh. II.] (Nennung)
- Harhusen: Konrad (Nennung)
- Ritte: Albert von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Körperschaften
- Fritzlar : Stadtverwaltung (Nennung)
- Fritzlar : Amt (Nennung)
- Fritzlar : Kirche (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 306v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1867 (Zugriff am 09.11.2024)