Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 304v [03]

Datierung: 15. April 1375

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Beyer, Urkundenbuch der Stadt Erfurt, Bd. II, S. 549, Nr. 751 (aus Ingrossaturbuch 9) mit kleineren Ungenauigkeiten: S. 549 Z. 1 richtig: unsern, entsprechend Z. 5 schribin; S. 550 Z. 2 v. u. geschee, Z. 3 v. u.  phlegen).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Markgrafen zu Meißen verwahren sich gegen die Vorwürfe Erfurts wegen des gütlichen Stehens, das Borso von Riesenburg im Auftrag des Kaisers zwischen ihnen und Erfurt gemacht hat.

Vollregest:

Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Markgrafen zu Meißen (Missen), an eine ungenannte Stadt [a]: Sie verwahren sich gegen die Vorwürfe Erfurts (Erford) wegen des gütlichen Stehens, das [Borso] von Riesenburg (Riesinburg) im Auftrage des Kaisers zwischen Ihnen und Erfurt gemacht hat. Sie habe es gehalten, Erfurt dagegen hat ihre Feinde, die ihre Lande und Leute mit Mord, Brand und Raub (name) schwer geschädigt haben, aufgenommen, und tut es noch, was es nach dem Vertrag nicht hätte tun dürfen und vor allem auch deshalb nicht, weil die Stadt und viele einzelne Bürger ihre Mannen sind.

Ihren Vorschlag zu rechtlichem Austrag schlägt Erfurt aus; es will in rechtem Übermut den Krieg mit ihnen. Wenn Erfurt in seinen Briefen sagt, daß die Markgrafen sich in die Sachen des Erzbischofs Ludwig von Mainz (ihres lieben Herrn und Bruders) mischen, scheint ihnen das nur eine Ausrede zu sein. Der Empfänger dieses Briefes und das ganze Land wissen wohl, daß ihr Bruder Recht auf das Bistum hat und vom Kaiser und vom Papst begnadet und belehnt ist. Niemals haben sie gelobt, Erfurt wider den Papst, den Kaiser oder das Recht zu schützen. Wie andere Herren und Freunde bitten sie auch den Empfänger, der Stadt zu sagen, sie solle mit rechtlichem Antrag zufrieden sein; sie sind gerne dazu bereit, müssen aber, wenn Erfurt nicht will, vor Herren und Freunden gegen solche Gewalt klagen.

- Geben zu Gotha an dem Palmen tage undir unsern secreten. [b]

Quellenkommentar:


Fußnotenapparat:

[a] Vielleicht Mühlhausen oder Nordhausen (mit Einschränkung auch Göttingen), da die betreffende Stadt mit Erfurt Beziehungen haben muß.
[b] Das Jahr ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Quellenansicht

fol. 304v
fol. 305r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 304v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1851 (Zugriff am 23.04.2024)