Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 242 [02]

Datierung: 22. Februar 1381

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28. 

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt die Jüdin Jutta, wohnhaft in der erzbischöflichen Stadt Tauberbischofsheim, für sechs Jahre in seinen Schutz.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt die Jüdin Jutta (Jutten), Witwe des Isaak (Isackes) von Adelsheim (Adlaczheim) und ihren Tochtermann Isaak (Ysack) von Arnsburg (Arnspurg) und seine Frau Freuden, wohnhaft in der erzbischöflichen Stadt Tauberbischofsheim (Bischoffesheim an der Tuber), ihre Erben und ihre Dienerschaft (alle die ir brot eßen) für sechs Jahre in seinen Schutz.

Sie haben Geleit in allen Städten des Erzbischofs. Für begangene Frevel sollen Jutta, Issak und seine Frau mit 5 Pfund, ihre brotlinge mit 2 Pfund büßen. Der Erzbischof wird sie bei der Eintreibung ihrer Schulden bei Herren, Rittern oder Knechten unterstützen und sie beschützen. Sie können da, wo sie wohnen, [Geld] ausleihen (lygen). Wollen sie in oder nach den 6 Jahren fortziehen, so soll der Erzbischof ihnen auf vier Meilen Geleit geben.

- Datum Aschaffenburg in die sancti Petri ad Kathedram ... 1381.

Quellenansicht

fol. 242r
fol. 242v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 242 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1104 (Zugriff am 20.04.2024)