Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 241v [01]

Datierung: 17. Februar 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bezeugt dem Ritter Hartmud Beyer, der sich nach Wertheim in das Gefängnis im Turm begeben hat, dass derselbe das zum Besten des Bischofs und des Stiftes getan hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bezeugt dem Ritter Hartmud Beyer, seinem "lieben Getreuen", der sich, nach dem Ausspruch des Römischen Königs [Wenzel] in der Streitsache zwischen dem Bischof mit Ruprecht (Rup[recht]) dem Älteren, Pfalzgraf bei Rhein (Ryne), Herzog in Bayern (Beyern), nach Wertheim in das Gefängnis im Turm begeben hat, dass derselbe das zum Besten des Bischofs und des Stiftes getan hat, vor allem aber, um sicherstellen, das die für den königlichen Ausspruch vergeiselten Burgen nicht verloren gehen oder in Anspruch genommen werden. Keineswegs hat er dies mit Bosheit oder mit einer Übeltat verschuldet.
- Datum Aschaffinburg dominica post Valentini ... 1381.

Am selben Tag und im selben Jahr wurde ein gleichlautender Brief dem Fritz (Fritzoni) Huttener (Huttener) ausgestellt.

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fol. 241v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 241v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1094 (Zugriff am 28.03.2024)