Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 162

Datierung: 11. November 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit Dompropst Endres von Brauneck über den Turnosen, den Endres vom Kaiser auf dem Zoll zu Gernsheim innehat.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit dem Edelherrn, "seinem lieben Neffen", dem Dompropst Endres (Endr(es)) von Brauneck (Brunecke) über den Turnosen, den Endres "von unserm herrn" dem Kaiser auf dem erzbischöflichen Zoll zu Gernsheim (G(er)nsheim) seit den Zeiten der mittlerweile verstorbenen Erzbischöfe Gerlach und Johan besaß, und heute noch hat, geeinigt. Endres soll so lange er lebt jährlich an den vier Fronfasten je 100 Gulden vom Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) durch den Zollschreiber erhalten. Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber an, jährlich 400 Gulden auszuzahlen.

Ferner macht er Endres auf Lebenszeit zum Burgmann auf den erzstiftischen Burgen Heimburg und Ockenheim. Endres soll jährlich als Burghutgeld 200 Gulden, je 50 an den vier Fronfasten, zusammen mit dem anderen Geld vom Zollschreiber in Ehrenfels erhalten. Der Erzbischof sagt zu, nur einen solchen neuen Zollschreiber anzustellen, der die vorstehende Abmachung beschworen hat.

- Datum in die sancti Martini episcopi ... 1379.

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fol. 162r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 162, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1055 (Zugriff am 19.04.2024)