Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
800 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 426.
StA Wü, MIB 9 fol. 161
Datierung: 2. November 1379
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz nimmt den Juden Lemchyn von Sobernheim, Bürger zu Bacharach, zu seinem Juden und Bürger auf.
Vollregest:
[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt den Juden Lemchyn von Sobernheim (Sob(er)nheim), Bürger zu Bacharach (Bacherach), nebst Ehefrau, Kindern, Mägden und Knechten, zu seinem Juden und Bürger auf. Sie sollen gutes Geleit haben 10 ganze Jahre lang, vom kommenden Margaretentag an [13. Juli]. Niemand darf sie in den erzstiftischen Landen, Städten und Straßen bekum(m)ern noch beclagen. Sie sollen zu Bingen oder in irgend einer anderen erzbischöflichen Stadt wohnen und dem Erzbischof jedes Jahr an Martini [11. November] 20 Gulden bezahlen. Weder er noch sie sollen während dieser Zeit ire burg(er)eschafft und dienst aufsagen. Die Amtleute sollen ihnen zu allen Sachen und bei der Eintreibung von Schulden in den erzbischöflichen Landen behilflich sein.
- Geben czu Eltvil feria quinca post Omnium Sanctorum.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Lemichin [Jude] (Nennung)
Ortsindex
- Bacharach : Stadt (Nennung)
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Mainz - Kämmereramt : Mainz - Kämmereramt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 161, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1049 (Zugriff am 23.04.2024)