Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 161

Datierung: 2. November 1379

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt den Juden Lemchyn von Sobernheim, Bürger zu Bacharach, zu seinem Juden und Bürger auf.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt den Juden Lemchyn von Sobernheim (Sob(er)nheim), Bürger zu Bacharach (Bacherach), nebst Ehefrau, Kindern, Mägden und Knechten, zu seinem Juden und Bürger auf. Sie sollen gutes Geleit haben 10 ganze Jahre lang, vom kommenden Margaretentag an [13. Juli]. Niemand darf sie in den erzstiftischen Landen, Städten und Straßen bekum(m)ern noch beclagen. Sie sollen zu Bingen oder in irgend einer anderen erzbischöflichen Stadt wohnen und dem Erzbischof jedes Jahr an Martini [11. November] 20 Gulden bezahlen. Weder er noch sie sollen während dieser Zeit ire burg(er)eschafft und dienst aufsagen. Die Amtleute sollen ihnen zu allen Sachen und bei der Eintreibung von Schulden in den erzbischöflichen Landen behilflich sein.

- Geben czu Eltvil feria quinca post Omnium Sanctorum.

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fol. 161r
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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 161, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1049 (Zugriff am 23.04.2024)