Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 158v [02]

Datierung: 20. Oktober 1379

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten (mit Verweis: RA Mü, Erz. Mainz fasc. 122. - Würdtwein, N.S. 9, Nr. 145. - Roth, Font. 1, Nr. 68. - Scriba, Reg. III, Nr. 5035. - Friedensburg, Landgraf S. 21).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz einigt sich mit Graf Gottfried von Ziegenhain wegen aller Auslagen und Schäden, die Gottfried und seine Helfer in Diensten für das Erzstift Mainz gehabt und erlitten haben.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (Mentze) und Bischof von Speyer (Spire) einigt sich mit seinem »Neffen«, dem Grafen Gottfried (Gotfride) von Ziegenhain (Cziegenhan, Czigenhan, Czygenhain) über Kosten, Schaden, Pfandlösung, Zehrung, Verluste an gesuche, judenschaden u.ä., auch über alle Hengste und Pferde, die Graf Gottfried und seine Helfer und Diener anlässlich der Züge mit dem Erzbischof oder den Seinen gegen Thüringen (Duringe) bzw. gegen die "Gesellschaft" (geselschafft) verloren haben. Adolf bleibt ihm demnach bis auf den heutigen Tag 3.000 Gulden schuldig.

Kraft dieser Urkunden verschreibt er ihm dafür vier Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Ehrenfels (Erinfels). Graf Gottfried soll zunächst die ihm früher darauf schon verschriebene Summe einnehmen, wie dies die Urkunde besagt, die diesbezüglich ausgestellt worden ist. Danach kann er aus den Turnosen solange Geld entnehmen, bis die 3.000 Gulden ausgezahlt sind. Der Ehrenfelser Zollschreiber Heinrich (Heinricus) erhält entsprechende Anweisung. Der Erzbischof sagt zu, keinen anderen Zollschreiber einzusetzen, der nicht zuvor diese Abmachung bestätigt hat.

Der Erzbischof will den Grafen und dessen Zollknecht (wartpfen(n)ig) schützen und schirmen, damit sie ihr Geld ungehindert aus den Turnosen entnehmen können. Über alle Geldentnahmen ist dem erzbischöflichen Zollschreiber eine Quittung zu geben.

Der Erzbischof will dafür sorgen, dass das Mainzer Domkapitel diese Urkunde bis Weihnachten mitbesiegelt. Hilft Gott, dass Adolf zu einem Erzbischof von Mainz empfangen wird, will er als solcher die Urkunden erneuern und besiegeln.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

…gegeben … zu Eltvil des nehisten dornstages nach senth Galntage als man schribet …1379. [München].

Datum Eltvil feria quinta post Galli ... 1379 [Würzburg]

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fol. 158v
fol. 159r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 158v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1011 (Zugriff am 29.03.2024)