Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 318r [01]

Datierung: 28. Mai 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. Nr. 2 (Mit Verweis auf: Würdtwein, Nova subs. 9 Nr. 162).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt ein Privileg zugunsten des Ortes Monzingen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] bestätigt die inserierte Urkunde vom 23. Januar 1380, der zufolge er zum Nutzen des Stiftes und aus besonderer Liebe und Gnade, mit Willen und Wissen des Dompropstes Andreas (Endris) von Brauneck (Brunecke) und des [Mainzer] Domkapitels, die Schöffen und Bürger der erzbischöflichen Burg (sloßes) Monzingen (Muntzingen) kraft dieser [inserierten] Urkunde für 10 Jahre, beginnend am Frauentag Assumtionis [15. August 1380], von Bede und Dienstverpflichtung befreit hatte.
Die Monzinger müssen dafür in Absprache mit Antelmann von Grasewege, dem erzstiftischen Burggrafen zu Böckelheim (Beckelnheim), eine jährliche Geldsumme festsetzen, die sie an der Burg verbauen sollen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Dompropst Andreas von Brauneck und das Domkapitel bestätigen ihr Einverständis und kündigen an, ihr Kapitelsiegel neben das Siegel des Erzbischofs zu hängen.
- Datum Bingen feria secunda ante diem conversationis sancti Pauli [= 23. Januar] ...  1380.
Mit Zustimmung des Domdekans Eberhard und des Domkapitels Mainz (Mentze) bestätigt Erzbischof Adolf diese Abmachung für die kommenden vier Jahr. Erzbischof und Domkapitel kündigen ihre Siegel an.
- Datum Eltvil in die sancte Trinitatis ... 1385.

Quellenansicht

fol. 318r

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 318r [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/86 (Zugriff am 19.04.2024)