Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 317v [02]

Datierung: 23. Januar 1380

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2. und Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz erteilt den Bürgern von Monzingen ein Privileg.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] bekennt, dass er zum Nutzen des Stiftes und aus besonderer Liebe und Gnade, mit Willen und Wissen des Dompropstes Andreas (Endris) von Brauneck (Brunecke) und des [Mainzer] Domkapitels, die Schöffen und Bürger des erzbischöflichen befestigten Gemeinwesens (sloßes) Monzingen (Muntzingen) kraft dieser Urkunde für 10 Jahre, beginnend am kommenden Frauentag Assumptionis [15. August], von Bede und Dienstverpflichtung befreit hat.

Die Monzinger müssen dafür in Absprache mit Antelmann von Grasewege, dem erzstiftischen Burggrafen zu Böckelheim (Beckelnheim), eine jährliche Geldsumme festsetzen, die sie nach Absprache mit dem jeweiligen Böckelheimer Burggrafen an der Burg verbauen müssen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Dompropst Andreas von Brauneck und das Domkapitel bestätigen ihr Einverständis und kündigen an, ihr Kapitelsiegel neben das Siegel des Erzbischofs zu hängen.

- Datum Bingen feria secunda ante diem conversionis sancti Pauli ... 1380.

Quellenkommentar:

Der Eintrag ist inseriert in eine Bestätigungsurkunde des Erzbischofs Adolf vom 28. Mai 1385.

Quellenansicht

fol. 317v
fol. 318r

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 317v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/85 (Zugriff am 28.03.2024)