Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 173v

Datierung: 19. Oktober 1383

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Antelmann von Graswege und Erzbischof Adolf von Mainz einigen sich über die Pfandschaft Burg Böckelheim.

Vollregest:

Wie Antilman von Grasweeg die pfandtschafft Beckelnheim ledig und los gibt. Auch uff den pfandtschilling verziehet.

Antelmann von Grasewege, Ritter, Burggraf zu Böckelheim (Beckelnh(eim)) und seine Ehefrau Katharina von Hohenberg (Hoenb(er)g) haben sich auch im Namen ihrer Erben mit Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) einträchtig bezüglich der Pfandschaft über Burg (vesten) Böckelheim samt Zubehör geeinigt. Antelmann soll die Burg solange er lebt behalten und gebrauchen dürfen. Nach seinem Tod fällt sie an Erzbischof Adolf und das Stift Mainz (Mentze) zurück, das geschuldete Geld ist damit hinfällig. Die Witwe Katharina darf dem nicht widersprechen und muss die dann ungültigen Pfandurkunden über Böckelheim (Beckelnheim) zurückgeben.
Die jetzigen und künftigen Turmknechte, Pförtner und Wächter müssen schwören, nach Antelmanns Tod dem Erzbischof und seinem Stift mit Burg Böckelheim zu gewarten und gehorsam zu sein. Erzbischof Adolf und das Mainzer Stift dürfen sich aus Böckelheim heraus und auch wieder hinein in allen Belangen behelfen. Katharina sichert zu, die Burg samt Zubehör nach dem Tod ihres Ehemanns unverzüglich zurückzugeben. Sie darf aber noch einen Monat lang dort wohnen. Antelmann und Katharina schwören mit gesamter Hand, das Vorstehende einzuhalten.
- Datum ut supra [Pingwie in crastion sancte Lucie virginis ... 1383].

Quellenansicht

fol. 173v
fol. 174r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 173v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/73 (Zugriff am 29.03.2024)