Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 312v
Datierung: 30. Juni 1385
Quelle
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Thilo von Falkenberg bekennt, sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzforderung geeinigt zu haben.
Vollregest:
Tile (Dyle) von Falkenberg bekennt, sich mit Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), seinem »lieben gnädigen Herrn« über jegliche Schuld, Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Lebensmittel, Hengste und Pferde geeinigt zu haben, die er im Dienst für Erzbischof und das Stift Mainz (Mentze) getan, gelieden, verlorn, abgeryden hat. Mainz bleibt ihm und seiner Ehefrau Gese wegen sämtlicher Schulden bis zum heutigen Tag 600 Gulden schuldig. Mit der Bezahlung, die in der Urkunde des Erzbischofs [vom selben Tag] geregelt ist, sind alle Forderungen gegenüber Mainz abgegolten. Sollten weitere Urkunden auftauchen, die sich auf Schulden des Erzbischofs in dieser Angelegenheit beziehen, sollen diese ungültig sein und Mainz ausgehändigt werden.
- Datum Ameneburg in crastino beatorum Petri et Pauli apostolorum ... 1385.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Falkenberg: Tile von (Nennung)
- Falkenberg: Gese von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Ortsindex
- Amöneburg [Hessen] : Stadt (Ausstellungsort)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 312v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/716 (Zugriff am 25.04.2024)