Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 339

Datierung: 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Druck:

  • Guden, Cod. dipl. 3, S. 573.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. bekennt, dass Landgraf Herman von Hessen dem Stift Mainz Burg und Stadt Grebenstein, Burg und Stadt Immenhausen und Burg und Stadt Wolfhagen für 20.000 Gulden versetzt hat.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass Landgraf Herman (H(er)man) von Hessen ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz (Mentze) Burg und Stadt Grebenstein (Grevenstein), Burg und Stadt Immenhausen (Ymmenhusen) und Burg und Stadt Wolfhagen (Wolffshain) für 20.000 Gulden versetzt hat, wie dies die Urkunde besagt, die er darüber ausgestellt hat. Mit Willen und Wissen des Dekans und des Mainzer (zu Mentze) Domkapitels erlaubt der Erzbischof dem Landgrafen, dass er die verpfändeten Burgen für die gleiche Summe wieder lösen kann. Wenn er diesen Lösungswunsch ein Vierteljahr vorher schriftlich ankündigt und das Geld wie vereinbart zahlt, wird die Lösung gestattet und die Pfandgüter freigegeben. Mainz darf keinerlei Schritte unternehmen, die Lösung zu vereiteln. Die landgräflichen Emissäre, die das Geld entweder in Fritzlar oder in Hofgeismar (Geismar) bezahlen, sollen sicheres Geleit auf dem Hin- und Rückweg haben. Das Domkapitel gibt sein Einverständnis und kündigt sein Siegel an.
- Datum ... 1385.

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fol. 339r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 339, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/665 (Zugriff am 19.04.2024)