Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 337v

Datierung: 20. August 1385

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Walter von Hundelshausen und Sander Sterre geben Erzbischof Adolf I. von Mainz Rechenschaft über die verpfändete Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Der Ritter Walter (Walther) von Hundelshausen (Hunoldeshusen) und Sander Sterre bekennen, dass die Ritter Bertold (Bertolt) und Bertold (Bertholt) sowie Heinrich gen. von Worbis (Worbiß) und die Herren von Wintzingerode (Wintzigerode) ein Achtel ihres Teils der ihnen vormals vom Vorgänger des heutigen Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) an der Burg (hus) Bischofsstein (tzum Steine) verpfändet war, dem Reinhard Keudel und seinen Erben unterverpfändet hatten. Dieses Achtel hat ihnen Erzbischof Adolf für 100 Mark lötiges Silber, Mühlhausener (Molhuser) Währung, verpfändet. Ebenso sind auch die 100 Mark von demselben Burganteil auf sie übergegangen.
Sie haben auch das Achtel, das den Brüdern Claes (Clase), Bernhard (B(er)nhard) und Endres (Endr(es)) von Leibolz (Leybolts) an der Burg verpfändet war, für 133 ½ Mark, Mühlhausener (Molhus(er)) Währung, und danach für 50 lötige Mark, Göttinger (Gottinscher) Währung, gelöst.
Diese vorgeschriebenen Teile der erzbischöflichen Burg (huses) Bischofsstein (tzum Steine) hat Erzbischof Adolf ihnen für die genannte Summe Geld gemäß der darüber ausgestellten Urkunde verpfändet. Ritter Walter und Sander geloben nun kraft dieser Urkunde für sich und ihre Erben, sollte Mainz die Pfandstücke lösen wollen, und dies zwei Monate vorher ankündigen, die Wiedereinlösung möglich zu machen und die Pfandstücke herauszugeben. Die verpfändeten Burgteile stehen Mainz offen, sie können sich in sie hinein und aus ihnen heraus nach Belieben behelfen. Sie versprechen, die Mannen, Burgmannen, Bürger, Hintersassen und Holden (armelute), die zu den Burgteilen gehören, in ihren Freiheiten, Gewohnheiten und Rechten zu belassen und sie gegen das Herkommen mit nichts zu beschweren. Sie versprechen, den Burgwald zu schirmen und zu hegen, ihn nicht zu veräußern oder abholzen (verhauwen) zu lassen.

- Datum Vache dominica post diem assumptionis beate Marie virginis ... 1385.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 337v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/662 (Zugriff am 29.03.2024)