Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 336v [01]

Datierung: 15. August 1385

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Bertold und Wilhelm von Dörnberg bekennen, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihnen ein Burglehen zu Bischofsstein verliehen hat.

Vollregest:

Die Brüder Bertold (Bertholt) und Wilhelm von Dörnberg (Dorinb(er)ge) bekennen, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), ihr "lieber gnädiger" Herr, ihnen und ihren Erben jene 3 Mark Silbergeld, die früher die Brüder Wilhelm (Wilhelms) und Heinrich (Heinr(ich)) Dörnberg (Dorinberge) auf Burg (huse) Bischofsstein (zum Steine) getragen haben, verliehen hat. Sie sollen ihnen jährlich aus dem Vorwerk zu Erfurt (Erffurte) zufallen. Sie geloben für sich, ihren Vater Sander (Sand(er)n) und ihre Brüder  kraft dieser Urkunde, binnen der kommenden 14 Tage auf alle bis auf den heutigen Tag versetzten Zinse des oben genannten Burglehens zu verzichten und dies schriftlich zu bestätigen. Sie sollen das Burglehen von Erzbischof und Stift Mainz (Mentze) mit truwen, dinste(n) und eiden verdienen, wie dies Lehensrecht und Gewohnheit besagen. Wenn sie zum Erzbischof kommen, sollen sie das Burglehen persönlich von ihm und seinem Stift empfangen.
- Datum Fritzlar in die assumumpionis beate Marie virginis ... 1385.

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fol. 336v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 336v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/659 (Zugriff am 24.04.2024)