Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 336

Datierung: 15. August 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verleiht den Brüdern Bertold und Wilhelm Dörnberg ein Burglehen zu Bischofsstein.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er den Brüdern Bertold (Bertolden) und Wilhelm Dörnberg (Doringenberge) jenes Burglehen, dass früher sein Amtsvorgänger den Brüdern Wilhelm und Heinrich (Heinr(ich)) [Dörnberg] als Burglehen auf der erzbischöflichen Burg (huse) Bischofsstein (zum Steine) verliehen hatte, nämlich 3 Mark Geld lötigen Silbers, Heiligenstadter (Heilgensteder) Gewicht und Währung, nun kraft dieser Urkunde gnädig verliehen hat. Diese 3 Mark sollen ihnen jährlich am Martinstag [11. November] vom erzbischöflichen Vorwerk in Erfurt (Erffurte) zufallen. Sie und ihre Erben sollen das Burglehen vom Erzbischof, seinen Amtsnachfolger und dem Stift auf Burg Bischofsstein tragen, und zwar einer von ihnen mit inseße, die anderen mit truwen, dinsten und eiden, wie dies Burglehensrecht und Gewohnheit besagen. Mainz kann die Jahresgülte mit Zahlung von 30 Mark derselben Währung lösen. Danach sollen die Brüder drei Mark Geld auf Eigengut, das möglichst nahe an Burg Bischofsstein gelegen ist, belegen, dem Erzstift auflassen (uffgeben) und wieder von Erzbischof und Stift wie oben beschrieben als Burglehen auf Burg Bischofsstein verdienen. Gleichzeitig haben die Brüder für sich, ihren Vater Sander (Sandern), ihre anderen Brüder und Ganerben auf alle bis heute versetzten Gülten verzichtet und sichern zu, keine weiteren Forderungen zu stellen.

In gleicher Form gaben die Brüder Bertold (B(er)toldus) und Wilhelm (Wilhelmus) Dörnberg (Doringenb(er)ge) dem Mainzer Erzbischof (d(omi)no maguntin(o)) ihren Revers.
- Datum Fritzlar in die assumpttionis beate Marie virginis ... 1385.

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fol. 336r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 336, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/658 (Zugriff am 29.03.2024)