Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 334

Datierung: 1. August 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Struß von Bensfurt über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat sich mit Struß (Struße) von Bensfurt (Bensfurte) über Schuld, Sold, Kosten, Schaden, Verluste, Nahrungsmittel (tzerunge), Hengste und Pferde und alle anderen Forderungen geeinigt, die dieser im Dienst für ihn und das Stift Mainz (Mentze) gehabt, verlorn, aberiede(n) oder getan hat. Der Erzbischof bleibt ihm bis auf den heutigen Tag 200 Gulden schuldig. Davon soll ihm der Zollschreiber zu Lahnstein (Lanstein) 100 Gulden und der Zollschreiber zu Ehrenfels (Erenfels) ebenfalls 100 Gulden an der kommenden Frankfurter (Franckenfurt(er)) Fastenmesse in der Stadt Frankfurt ausbezahlen. Der Erzbischof weist seine beiden Zollschreiber kraft dieser Urkunde entsprechend an. Nach erfolgter Bezahlung sind sämtliche Forderungen abgegolten. Sollten noch ältere Urkunden in dieser Angelegenheit auftauchen, sind diese ungültig und müssen Mainz ausgehändigt werden.
- Datum Fritzlar ipsa die sancti Petri ad vincula... 1385.

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fol. 334r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 334, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/656 (Zugriff am 19.04.2024)