Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 333 [01]

Datierung: 29. Juli 1385

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. nimmt Helfrich Schwarzenberg und seine Lehnserben als seine, seiner Amtsnachfolger und des Stiftes Mannen und Burgmannen an.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf anerkennt die treuen und fleißigen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Helfrich (Helffrich) Schwarzenberg (Swarczenb(er)g, Swartzinb(er)g) ihm und seinem Stift getan hat und künftig noch tun soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat der Erzbischof Helfrich und seine Lehnserben als seine, seiner Amtsnachfolger und des Stiftes Mannen und Burgmannen angenommen. Sie sollen auf der erzstiftischen Burg (sloße) Bischofsstein (Bischoffes Steine) wohnen und dort eine Hofstat als ihr Burglehen erbauen. Als erzstiftische Mannen und Burgmannen will der Erzbischof sie wie seine anderen Mannen und Burgmannen verantworten. Sollte der Landgraf von Hessen ihnen an Gütern, Lehen oder Eigengut Schaden zufügen, sollen sie das, was sie davon wieder erkob(er)n, erwerben und an sich bringen können, zuzüglich 200 Gulden dem Erzstift belegen, vom Erzbischof, seinen Nachkommen und dem Stift Mainz (Mentze) als rechtes Mannlehen tragen und nach Lehnsrecht und Gewohnheit mit eyden, truwen, dinsten und globden verdienen.
- Datum sabbato post diem sancti Jacobi apostoli ... 1385.

In gleicher Form und unter dem selben Datum hat Helfrich (Helffricus) seinen Revers gegeben.

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fol. 333r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 333 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/647 (Zugriff am 29.03.2024)