Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 332 [02]

Datierung: 28. Juli 1385

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz versetzt Dietrich von Halsen sowie den Brüdern Heinrich und Lamprecht von Stockhausen diejenigen Teile der Burg Krukenberg und der Stadt Helmarshausen, die zuvor Arnold von Portenhagen innehatte.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass der verstorbene Erzbischof Gerlach von Mainz (Mentze) seinerzeit dem Ritter Arnold (Arnolde) von Portenhagen (Portenhain) und dessen Erben den erzbischöflichen Teil an der Burg (sloße) Krukenberg (Cruchenberg) und an Helmarshausen (Helwirdehusen) für 100 Mark lötiges Silber verpfändet hat, wie dies die nachstehend inserierte Urkunde Erzbischof Gerlachs vom 20. Februar 1356 besagt.
Danach bekannte Erzbischof Gerlach, dass er dem Ritter Arnold von Portenhagen (Portenhain) und dessen Erben, seinen "lieben Getreuen", kraft der vorliegenden Urkunde den erzstiftischen Anteil an den Burgen (sloßen) Krukenberg (Cruchenberg), der burge, und Helmarshausen (Helwerdesh(usen)), der stat, für 100 Mark lötiges Silber, Geismarer (Geismars) Gewicht und Währung, verpfändet hat. Für diese Summe haben er und seine Erben diese Teile von Bischof Balduin (Baldewyne) von Paderborn (Paderborne) zu Pfand, die diesem von [Stiftsverweser] Kuno (Cune) von Falkenstein zusammen mit anderen erzstiftischen Burgen (sloßen) versetzt worden waren. Wenn er, Erzbischof Gerlach, seine Amtsnachfolger oder das Stift ihm oder seinen Erben den Lösungswunsch ein halbes Jahr vorher ansagen, so sollen er und seine Erben Mainz die genannten Teile ohne Widerspruch zur Lösung für die oben genannte Summe Geld wiedergeben. Ritter Arnold soll den erzbischöflichen Teil der Burg und der Untertanen, die zugehörigen Rechte und Güter behüten, verantworten und beschützen, so hat er es gelobt und beschworen. Erzbischof Gerlach kündigt an, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die geben ist tzu Fritzlar an deme donrestage nach sante Valentins tage des mertelers … 1356.
Nun hat Erzbischof Adolf dem Dietrich (Dyderich) von Halsen sowie den Brüdern Heinrich und Lamprecht von Stockhausen (Stoghusen) und deren Erben dieselben Teile an den Burgen (sloße), Krukenberg (Cruchenberg), der Burg, und Helmarshausen (Helwirdehusen), der Stadt, als Erben des Arnolds von Portenhagen (Portenhain) für die oben genannten 100 Mark lötigen Silbers, Geismarer (Geismars) Gewicht und Währung, versetzt und verschrieben. Sie und ihre Erben sollen die Teile als Pfand so lange innehaben, bis Erzbischof Adolf, dessen Amtsnachfolger und das Stift diese von ihnen bzw. ihren Erben für die genannte Summe Geld wieder lösen. Wenn Mainz ihnen und ihren Erben den Lösungswunsch ein halbes Jahr vorher ankündigt, sollen sie die verpfändeten Teile zur Lösung freigeben.
Dietrich und die Brüder Heinrich und Lamprecht sollen die ihnen verpfändeten Teile behüten, verantworten und verteidigen, Burg Krukenberg und Stadt Helmarshausen sollen dem Erzbischof, seinem Stift und seinen Amtleuten zu allen Notwendigkeiten offen stehen.
- Datum Fritzlar feria sexta post diem sancti Jacobi apostoli ... 1385.

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fol. 332r
fol. 332v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 332 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/643 (Zugriff am 24.04.2024)