Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 322 [02]

Datierung: 21. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt den Abraham von Mergentheim zu seinem Juden an.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat den Abraham von Mergentheim zu seinem Juden angenommen, ebenso dessen Ehefrau (wyb), Kinder, Mägde und Knechte, die sein Brot essen. Sie dürfen ab heute die kommenden drei Jahre unter dem Erzbischof, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift in jeder Stadt ihre Wahl wohnen. Mainz wird sie und ihr Hab und Gut rechtlich verantworten, schirmen und schützen und ihnen wie anderen Juden des Erzstiftes beholfen sein. Während der drei Jahre darf der Erzbischof sie ohne ihr Einverständnis zu keinen Dienstleistungen drängen. Will sie jemand rechtlich belangen, müssen die Juden dies vor ihm gestatten.
- Datum Wertheim feria quarta post diem sociorum Viti et Modesti virorum ... 1385.

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fol. 322r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 322 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/627 (Zugriff am 26.04.2024)