Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 317v [01]

Datierung: 16. Mai 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt seine Einwilligung dazu, dass Heinrich Schelichin die Hofstatt beim erzstiftischen Großen Tiergarten neben dem erzstiftischen Gericht zu Mainz an Wigant Sporn von Treysa weitergibt.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er zu and(er)n ziten seinen "lieben Getreuen" Heinrich Schelichin mit der Hofstatt bedacht hat, die unmittelbar beim erzstiftischen Großen Tiergarten (bij uns(er)me hofe deme großen Tirgarten) zu Mainz (Mentze), neben dem erzstiftischen richtehuse liegt. Heinrich hat diese Hofstatt an Wigant Sporn von Treysa (Treyse) mit dem gleichen Recht weitergeben, wie der Erzbischof ihm das früher gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde verliehen hatte. Erzbischof Adolf gibt nun sein Einverständis zur angesprochenen Weitergabe.
- Datum feria tertia post dominicam Exaudi ... 1385.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 317v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/617 (Zugriff am 16.04.2024)