Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 321v [02]

Datierung: 3. Mai 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt sein Einverständnis, dass Eberhard Schenk von Schweinsberg den Zehnten zu Bauerbach an Walprecht von Selheim weiterverpfändet.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf gibt sein Einverständnis, dass sein "lieber Getreuer" Eberhard (Ebirhard) Schenk (Schencke) von Schweinsberg (Sweinsb(er)g), dessen Ehefrau Else, und ihre Erben, den Zehnten zu Bauerbach (Bawerbach), den die erzbischöflichen Amtsvorgänger und das Stift ihm [zusammen] mit der Wenigenburg (Wenygenb(ur)g) zu Amöneburg (Ameneburg) verpfändet (versetzet) hatten, nun dem Walprecht von Selheim (Selheim), dem erzbischöflichen Keller zu Amöneburg, seinem »lieben Getreuen«, für 100 Gulden weiterverpfändet.

Walprecht und seine Erben müssen dem Erzbischof und seinem Stift mit der Lösung des Zehnten gewarten und gehorsam sein, gemäß dem Wortlaut der Urkunden, die damals zwischen Mainz und Eberhard bzw. Else versiegelt ausgetauscht worden sind. Möchte der Erzbischof, seine Amtsnachfolger oder das Stift Mainz (Mentze) die Wenigenburg zu Amöneburg samt Zubehör lösen, werden die vorgenannten 100 Gulden von der Lösungssumme abgezogen.

- Datum Ameneburg in die Invencionis sancte Crucis ... 1385.

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fol. 321v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 321v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/615 (Zugriff am 25.04.2024)