Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 311v

Datierung: 27. April 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. bestätigt die Einigung und das Bündnis zwischen Mainz und den Grafen von Waldeck.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt für sich und seine Amtsnachfolger, dass der ehemalige Mainzer (Mentze) Erzbischof Heinrich von Virneburg, der damalige Dekan Johan und das Domkapitel seinerzeit eine Einung und ein Bündnis mit dem mittlerweile verstorbenen Grafen Otto (Otten) von Waldeck (Waldecke) und seinen Erben eingegangen sind.
Erzbischof Adolf bestätigt nun, dass er dieses Bündnis auch gegenüber Graf Heinrich von Waldeck, Sohn des Grafen Otto, und dessen Erben unverbrüchlich halten wird. Er und Graf Heinrich haben für beide Seiten über dieses Bündnis als Obmann (ob(er)nmann) den erzbischöflichen "lieben Getreuen" Dietrich (Dyderich) Gaugreben, Amtmann zu Battenberg (Battenb(er)g) gewählt. Sollten Streit und Hader (bruche, zweyunge oder uffleuffe) zwischen beiden Seiten entstehen, entsendet jede Partei binnen 14 Tagen nach Mahnung durch den Klagenden einen Ratmann zu einem Tag an die Landwehr zu Mandern. Das Dreiergremium entscheidet und stellt über seinen Schiedsspruch, der für beide Parteien verbindlich ist, eine Urkunde aus.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Frytzlar feria quinta post diem sancti Marci ewangeliste ... 1385.

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fol. 311v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 311v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/603 (Zugriff am 19.04.2024)