Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 309v [01]

Datierung: 13. April 1385

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt seine Einwilligung dazu, dass Heinrich von Worbis Güter bei Stadtworbis und auf dem Feld bei Sechshufen und Sechshofen, die ihm zu Lehen gehen, an den Ritter Berthold von Wintzingerode verkauft hat.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass sein»lieber Getreuer« Heinrich von Worbis (Worbes) ihm mitgeteilt (vor uns bracht) hat, dass er aufgrund einer Notlage etliche Güter im Flecken Stadtworbis (Statworbez) und auf dem Feld bei Sechshufen und Sechshofen für 43 lötige Mark an den Ritter Berthold (Bertholde) von Wintzingerode (Wißingerode) verkauft hat. Da die Güter alle Lehen des Erzbischofs und des Stiftes Mainz (Mentze) sind, hat Heinrich den Erzbischof gebeten, dazu seine Zustimmung zu geben.

Eingedenk der fleißigen Bitte und der treuen Dienste stimmt der Erzbischof kraft dieser Urkunde dem Verkauf zu, behält sich aber die Rechte eines Erzbischofs und des Mainzer Stiftes an dem Lehen vor. Berthold und seine Lehnserben sollen die Güter nach Lehnsrecht und Gewohnheit von Mainz zu Lehen tragen und mit truwe(n), dinste(n) und eyden verdienen. Mainz kann die Lehen für die gleiche Summer jederzeit und ohne Wiederspruchsmöglichkeit zurückkaufen.

- Datum Heilgenstat feria quinta post dominicam Quasimodo Geniti ... 1385.

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fol. 309v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 309v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/598 (Zugriff am 28.03.2024)