Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 309
Datierung: 13. April 1385
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz sagt Bürgermeister, Rat und Bürger von Heiligenstadt ihrer Schuld ledig und los.
Vollregest:
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Heiligenstadt (Heilgenstat) ihm am heutigen Tag jenes Geld vollständig bezahlt haben, das sie ihm von plugen und kaufflutey und des westfälischen (westfelsschen) Landfriedens wegen schuldig waren. Der Erzbischof sagt die Stadt kraft dieser Urkunde ihrer Schuld gegen ihn quit, ledig und lois.
- Datum Heilgenstat feria quinta post dominicam Quasimodo Geniti ... 1385.
In gleicher Form und unter dem selben Datum wurden denen von Duderstadt eine Urkunde gegeben.
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Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Körperschaften
- Heiligenstadt : Stadtverwaltung [Heiligenstadt] (Nennung)
- Westfalen : Landfrieden (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 309, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/597 (Zugriff am 18.04.2024)