Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 308 [01]

Datierung: 10. April 1385

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Hans von Berlepsch zeigt Erzbischof Adolf I. von Mainz seine Lehen an.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass sein »lieber Getreuer« Ritter Hans von Berlepsch (Berlenessen) ihm mit einem offenen versiegelten Brief darüber informiert (underwiset) hat, dass er von ihm und seinem Stift Mainz (Mentze) einige rechte Lehen hat, die auf ihn vererbt worden sind.

Diese Lehen sind: die Gülte zu Geismar, der Zehnte zu Heshusen und zu Endal, der Zehnte zu Aberade und zu Gymizrade, der Zehnte zu Borghusen, der Zehnte zu Rudolffeshusen, der Zehnte zu dem Nuwenhofe, der Zehnte zu Lamele, der halbe Zehnte zu Atzenhausen (Atzenhusen), der Zehnte zu dem Rade, der Zehnte zu Elsrade, der halbe Zehnte zu Mollenfelde (Maldingevelde) und der Zehnte zu Herboldeshusen, der Zehnte zu Rymanshusen, der halbe Zehnte zu obern Symanshusen, der Zehnte zu Rutwerffen sowie vier Huben Land zu Groß-Schneen (Großen Sneen).

Ritter Hans hat den Erzbischof nun gebeten, ihn mit diesen Gütern zu belehnen. Dafür will er ihm schwören und geloben, Mannschaft zu halten. Sollte er ohne Leibeslehnserben sterben, kann der Erzbischof die Lehen dem Hans von dem Wesenhain, der mit seiner Schwester verheiratet ist, verleihen bzw. deren Kindern und Erben.

Eindenk der treuen Dienste, die Ritter Hans ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll, gibt der Erzbischof der Bitte nach und belehnt kraft dieser Urkunde Ritter Hans und für den Fall seines erbenlosen Todes, den Hans von Wesenhain und die Seinen mit den genannten Lehen. Das Lehen soll mit truwen und dinsten nach Lehnsrecht und Gewohnheit verdient werden.

- Datum Heilgestat feria secunda post dominicam Quasimodogeniti ... 1385.

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fol. 308r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 308 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/594 (Zugriff am 29.03.2024)