Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 300v
Datierung: 10. April 1385
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Otto von Rusteberg bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihm über alle Schulden und Forderungen geeinigt hat.
Vollregest:
Otto von Rusteberg bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), sein "lieber gnädiger Herr" mit ihm alle Schulden, Dienste, Kosten, Schäden, Verluste, Nahrungsmittel (zerunge) und Aufwendungen für verlorene Pferde und Hengste abgerechnet hat, die ihm im erzbischöflichen und erzstiftischen Dienste bis zum heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof ist ihm danach noch 380 Gulden schuldig. Die Zahlung des Geldes erfolgt gemäß der Urkunde, die er vom Erzbischof [am selben Tag] bekommen hat.
Mit der Zahlung sind alle Verpflichtungen des Erzbischofs und seines Stiftes ihm gegenüber abgegolten. Sollten noch irgendwelche andere Urkunden in dieser Angelegenheit auftauchen, sind diese ungültig, allein die Originalurkunde des Erzbischofs hat Gültigkeit.
- Datum Heilgenstad feria secunda post dominicam Quasodo Geniti ... 1385.
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Metadaten
Personenindex
- Rusteberg: Otto von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Ortsindex
- Heiligenstadt : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Rusteberg : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 300v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/591 (Zugriff am 19.04.2024)