Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 300

Datierung: 10. April 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Otto von Rusteberg über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat sich mit seinem "lieben Getreuen" Otto (Otte) von Rusteberg über jegliche Schuld, Dienste, Kosten, Schäden, Verluste, Kosten für Nahrungsmittel (zerunge), Hengste und Pferde geeinigt, die er im Dienste bei ihm, seinen erzbischöflichen Vorgängern und dem Stift Mainz (Mentze) gelyden, verlorn, abgereden hat.
Für alle diese Dinge ist der Erzbischof ihm bis auf den heutigen Tag noch 380 Gulden schuldig. Von diesem Geld will Mainz ihm oder seinen Erben an Pfingsten des kommenden Jahres 30 Gulden, und dann an den darauffolgenden Pfingsttagen jährlich 50 Gulden so lange zahlen, bis die 380 Gulden vollständig abgegolten sind. Damit sind dann sämtliche Schulden getilgt. Alle sonstigen Urkunden, die Schulden des Erzstiftes in dieser Sache berühren sollten, sind unverzüglich an Mainz zurückzugeben, sollten dann noch Urkunden auftauchen, sind diese ungültig.
- Datum Heilgestat feria secunda post dominicam Quasimodogeniti ... 1385.

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fol. 300r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 300, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/590 (Zugriff am 20.04.2024)