Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 503.

StA Wü, MIB 10 fol. 290 [02]

Datierung: 26. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, das er den Ritter Konrad Spiegel zum obersten Amtmann und Landvogt in den erzbischöflichen Landen zu Hessen und Westfalen ernannt hat.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er den Ritter Konrad (Conrad) Spiegel (Spigel), seinen "lieben Getreuen", gemäß einer Urkunde zu seinem obersten Amtmann und Landvogt in den erzbischöflichen Landen zu Hessen (Hesse(n)) und Westfalen (Westfal(e)n) gemacht hat. Er soll die Lande und Leute, Kleriker wie Laien, verteidigen, rechtlich verantworten, schützen und schirmen.
Dafür weist ihm der Erzbischof 200 Gulden an, zahlbar jedes Jahr am St. Michaelstag [29. September]. Weitere Kosten oder Geld für Zehrung darf er nicht geltend machen. Werden das erzstiftische Land und seine Leute angegriffen, soll er dem entgegentreten, und müsste er dafür Krieg führen und darob Kosten entstehen, soll er dies nach erzbischöflichem Willen und Geheiß tun. Sollte Konrad in erzstiftischem Dienst als oberster Amtmann und Landvogt Beschlagnahmung (nyder lege) erleiden, sollen Erzbischof und Erzstift ihn davon entheben nach kuntlich(e)n mogelich(e)n sache(n).
- Datum Heylgestad in die Palmarum ... 1385.

Quellenansicht

fol. 290r
fol. 290v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 290 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/578 (Zugriff am 29.03.2024)