Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 289 [01]

Datierung: 26. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Fragment eines Schreibens Erzbischof Adolfs I. von Mainz an seinen Lahnsteiner  Zollschreiber Gerlach bzw. dessen Amtsnachfolger Konrad Spiegel.

Vollregest:

[…Der Anfang des Textes fehlt]
Deshalb befiehlt [Erzbischof Adolf von Mainz] seinem Lahnsteiner (Lansteyn) Zollschreiber Gerlach (Gerlacum) bzw. dessen Amtsnachfolger, Konrad (Conrad) [Spiegel] oder dessen Erben mit dem Turnosen jeweils an Pfingsten so lange zu gewarten, bis dieser die 1.600 Gulden eingenommen hat, bzw. bis ihm das Geld auf andere Weise bezahlt worden ist.
Finden Konrad und die Seinen irgendwelche Urkunden über Schulden und Forderungen, die Erzbischof Adolf, seine Amtsvorgänger oder das Stift berühren und die vor dem heutigen Tag ausgestellt worden sind, sind diese ungültig und dem Erzbischof zurückzugeben, Die Pfandschaftsurkunde für Schöneberg (Schonenberg) soll dagegen in Kraft bleiben.
- Datum Heilgenstadt in die Palmarum anno 1385 [a].

Quellenkommentar:

Bemerkungen:
[a] Die Jahrhundertangabe (MCCC) ist nachträglich über die Zeile geschrieben.

Quellenansicht

fol. 289r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 289 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/575 (Zugriff am 19.04.2024)