Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 296v [01]

Datierung: 12. März 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich vom Hain bekennt, dass er seine Ehefau Metelin mit einem Wittum und Leibgeding ausgestattet hat, und zwar mit dem Vorwerk zu Nesselrode, das er vom Stift Mainz zu Lehen hat.

Vollregest:

Heinrich vom Hain bekennt, dass er kraft dieser Urkunde seine Ehefau Metelin mit einem Wittum und Leibgeding ausgestattet hat, mit einem Vorwerk zu Nesselrode (Neßelrede), das er vom Stift Mainz (Mentze) zu Lehen hat. Metelin darf das Gut, so lange Metelin lebt, nach Wittums- und Leibgedingsrecht und nach Gewohnheit besitzen. Er bittet den Erzbischof [Adolf I. von Mainz] als Lehnsherrn um seine Zustimmung und gelobt, ihm auch weiterhin lehnschaftlich verbunden zu bleiben. Heinrich vom Hain kündigt sein Siegel an.
- Datum ... 1385 dominica qua cantatur Letare.

Quellenansicht

fol. 296v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 296v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/569 (Zugriff am 28.04.2024)