Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 287v

Datierung: 17. Januar 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Heinrich von Herda bestätigt, dass der Erzbischof Adolf I. von Mainz und sein Stift ihn ihn und seine Lehenserben wegen geleisteter und künftig noch zu leistender  Dienste zum Burgmann auf Burg Bischofsstein gewonnen haben.

Vollregest:

Ritter Heinrich von Herda bestätigt, dass der Erzbischof Adolf von Mainz und sein Stift ihn ihn und seine Lehenserben wegen geleisteter und künftig noch zu leistender  Dienste zum Burgmann auf Burg Bischofsstein (zum Steine) gewonnen haben.
Als rechtes Burglehen erhält er jährlich am St. Martinstag [11. November] 12 Gulden Geld auf dem Vorwerk zu Erfurt (Erffurte) gemäß der Urkunde, die er diesbezüglich vom Erzbischof  besitzt. Das Burglehen wird er gemäß Burglehenrecht und Gewohnheit mit truwen, dinsten, eyden und mit seße auf Burg Bischofstein verdienen.
Löst der Erzbischof die Jahresgülte mit 120 Gulden ab, werden er bzw. seine Lehenserben dem Erzbischof und dem Stift Mainz (Mentze) 12 Gulden Geld auf Eigengut belegen, das den erzstiftischen Besitzungen möglichst nahe gelegen ist. Dieses Gut werden er bzw. seine Erben dann zu den gleichen Bedingungen wie zuvor als Burglehen auf Burg Bischofsstein verdienen.
- Datum Heilgenstat in die sancti Anthonii confessoris .. 1385.

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fol. 287v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 287v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/565 (Zugriff am 29.03.2024)